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Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen...§ 1 DSG NRW, Aufgabe§ 2 DSG NRW, Anwendungsbereich§ 3 DSG NRW, Begriffsbestimmungen§ 4 DSG NRW, Zulässigkeit der Datenverarbeitung§ 4a DSG NRW, Verbunddateien§ 5 DSG NRW, Rechte der betroffenen Person§ 6 DSG NRW, Datengeheimnis§ 7 DSG NRW, Sicherstellung des Datenschutzes§ 8 DSG NRW, Verfahrensverzeichnis§ 9 DSG NRW, Automatisiertes Abrufverfahren und regelmäßige Datenübermittlung§ 10 DSG NRW, Technische und organisatorische Maßnahmen§ 10a DSG NRW, Datenschutzaudit§ 11 DSG NRW, Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag§ 12 DSG NRW, Erhebung§ 13 DSG NRW, Zweckbindung bei Speicherung, Veränderung und Nutzung§ 14 DSG NRW, Übermittlung innerhalb des öffentlichen Bereichs§ 15 DSG NRW, Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften§ 16 DSG NRW, Übermittlung an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen B...§ 17 DSG NRW, Übermittlung an ausländische Stellen§ 18 DSG NRW, Auskunft, Einsichtnahme§ 19 DSG NRW, Berichtigung, Sperrung und Löschung§ 20 DSG NRW, Schadensersatz§ 21 DSG NRW, Berufung und Rechtsstellung§ 21a DSG NRW, Übergangsregelung§ 22 DSG NRW, Aufgaben und Befugnisse§ 23 DSG NRW, Vorverfahren§ 24 DSG NRW, Beanstandungen durch den Landesbeauftragten§ 25 DSG NRW, Anrufungsrecht der betroffenen Person§ 26 DSG NRW (weggefallen)§ 27 DSG NRW, Datenschutzbericht, Gutachtertätigkeit und Informationspflichten§ 28 DSG NRW, Datenverarbeitung für wissenschaftliche Zwecke§ 29 DSG NRW, Datenverarbeitung bei Dienst und Arbeitsverhältnissen§ 29a DSG NRW, Mobile personenbezogene Datenverarbeitungssysteme§ 29b DSG NRW, Optisch-elektronische Überwachung§ 30 DSG NRW, Fernmessen und Fernwirken§ 31 DSG NRW, Nutzung von Verwaltungsdaten für die Erstellung von Statistiken§ 32 DSG NRW, Nutzung von Einzelangaben aus der amtlichen Statistik durch Gemein...§ 32a DSG NRW, Behördliche Datenschutzbeauftragte§ 33 DSG NRW, Straftaten§ 34 DSG NRW, Ordnungswidrigkeiten§ 35 DSG NRW, Übergangsvorschriften§ 36 DSG NRW, Berichtspflicht
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Gültig ab: 16.07.2011
Quelle: GV. NRW. S. 338
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Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten
(Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW - )
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW - )
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: DSG NRW
Referenz: 20061
In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juni 2000 (GV. NRW. S. 542)
Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Juli 2011 (GV. NRW. S. 338)
Auf Grund des Artikels 2 des Gesetzes zur Änderung des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NW) vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 452) wird nachstehend der Wortlaut des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW -) in der seit dem 31. Mai 2000 geltenden Fassung bekannt gemacht.
Die Neufassung berücksichtigt
1.
Artikel 1 des am 23. April 1988 in Kraft getretenen Gesetzes zur Fortentwicklung des Datenschutzes (GFD) vom 15. März 1988 (GV. NRW. S. 160),
2.
Artikel 1 des am 17. Dezember 1994 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen und anderer Gesetze vom 22. November 1994 (GV. NRW S. 1064),
3.
Artikel 1 des am 31. Mai 2000 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 9. Mai 2000.
Inhaltsübersicht (1) §§
Erster Teil
Allgemeiner Datenschutz
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Aufgabe 1
Anwendungsbereich 2
Begriffsbestimmungen 3
Zulässigkeit der Datenverarbeitung 4
Verbunddateien 4a
Rechte der betroffenen Person 5
Datengeheimnis 6
Sicherstellung des Datenschutzes 7
Verfahrensverzeichnis 8
Automatisiertes Abrufverfahren und regelmäßige Datenübermittlung 9
Technische und organisatorische Maßnahmen 10
Datenschutzaudit 10a
Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag 11
Zweiter Abschnitt
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Erhebung 12
Zweckbindung bei Speicherung, Veränderung und Nutzung 13
Übermittlung innerhalb des öffentlichen Bereichs 14
Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften 15
Übermittlung an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs 16
Übermittlung an ausländische Stellen 17
Dritter Abschnitt
Rechte der betroffenen Person
Auskunft, Einsichtnahme 18
Berichtigung, Sperrung und Löschung 19
Schadensersatz 20
Zweiter Teil
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Berufung und Rechtsstellung 21
Übergangsregelung 21a
Aufgaben und Befugnisse 22
Vorverfahren 23
Beanstandungen durch den Landesbeauftragten 24
Anrufungsrecht der betroffenen Person 25
(weggefallen) 26
Datenschutzbericht, Gutachtertätigkeit und Informationspflichten 27
Dritter Teil
Besonderer Datenschutz
Datenverarbeitung für wissenschaftliche Zwecke 28
Datenverarbeitung bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen 29
Mobile personenbezogene Datenverarbeitungssysteme 29a
Optisch-elektronische Überwachung 29b
Fernmessen und Fernwirken 30
Nutzung von Verwaltungsdaten für die Erstellung von Statistiken 31
Nutzung von Einzelangaben aus der amtlichen Statistik durch Gemeinden und Gemeindeverbände 32
Behördliche Datenschutzbeauftragte 32a
Vierter Teil
Straf- und Bußgeldvorschriften; Übergangsvorschriften
Straftaten 33
Ordnungswidrigkeiten 34
Übergangsvorschriften 35
Berichtspflicht 36
(1) Red. Anm.:
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.
› zum Seitenbeginn
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/DSG NRW,NW - Datenschutzgesetz NRW/
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hallo Admin das ist eine Feine sache507ff41ba058.jpg
Alle sind Herzlich Willkommen402786_115996461917036_296834624_n.jpg
Engelstränen

Der weite Vorhang bedeckt ein anderes Reich...

Dort leben Wesen mit reinen Seelen

Mit weißen Flügeln die sich schützend ausbreiten...

Mit Augen, wie funkelnde Kristalle klar...

Mit guten Herzen, die zu lieben, noch fähig sind.

Mit einem Verstand den sie noch benutzen

und Träumen, die sie nicht verlieren.

In diesem Reich muss man die Wahrheit

nicht suchen...

Und wenn man die Hoffnung dort mal verliert...

Verspreche ich dir, dass dich jemand trösten wird.

Niemand ist allein... Einsamkeit kennt man nicht.

Und wenn ein Engel mal weint... teilt er es mit allen..

Auch mit dir, in dem sich die Tränen auf der Erde

Verteilen und als Regen zu Boden fallen.

Schlaf schön mit süßen Träumen von Engeln

und nicht traurg sein wenn es mal regnet

denk daran es sind Endelstränen.anette3.gif

Jeder wünscht sich ein langes Leben,

seine Kisten voller Geld,

Wiesen, Wälder, Äcker, Reben,

Klugheit, Schönheit, Ruhm der Welt,

doch wenn alles würde wahr

was man wünscht zum Neuen Jahr,

dann erst wär es um die Welt,

glaubt es, jämmerlich bestellt.

Lebten alle tausend Jahre,

was gewönnen wir dabei?

Kahle Köpfe, graue Haare

und das ewige Einerlei!

Im erschrecklichen Gedränge

ungeheurer Menschenmenge

würden Stadt und Dorf zu enge

und die ganze Welt zu klein.

Niemand könnte etwas erben,

denn es würde keiner sterben;

und wer möchte Doktor sein?

Wäre jedermann so reich,

als wohl jeder wünscht zu werden;

Nun, dann würden wir auf Erden

uns, in Sorgen, alle gleich.

Da niemand des anderen Bürde

künftig auf sich laden würde,

müßte jeglicher allein

sein höchsteigener Diener sein;

selber seine Strümpfe stricken,

möchte er nicht gern barfuß gehen,

selber Rock und Hosen flicken

möchte er nicht wie Adam stehen;

müßte kochen, braten, backen,

liebte er gesunde Kost.

Wäre er kein Freund vom Frost,

müßte er selber Holz sich hacken.

Ständen alle ohne Mängel

wir hienieden schon, als Engel,

o wie wäre es böse Zeit,

für die liebe Geistlichkeit!

Wer denn könnte Pfarrer werden

in dem Himmel hier auf Erden,

wenn der Laie besser wäre

als die Predigt, die er hört?

Nur wo nötig ist die Lehre

und sonst nirgend, hat sie Wert.

Advokaten gingen müßig

Richter wären überflüßig

und Dragoner und Husaren

wären überflüßige Waren

Ach, in diesem Weltgetümmel

wüchse wieder neue Not,

denn es brächte unser Himmel

manchen braven Mann ums Brot.

Wären alle Mädchen schön,

und von außen und von innen

und vom Wirbel bis zum Zehn

zauberische Huldgöttinnen;

zu alltäglich, zu gemein

würden schöne Mädchen sein;

niemand würde auf sie blicken.

Wäre alles Diamant,

was jetzt Kiesel ist und Sand,

niemand möchte sich drum bücken.

Jeder wünscht zum Neuen Jahr.

Aber würde alles wahr,

dann erst wär'es um die Welt,

glaubt es, jämmerlich bestellt !

Wollet ihr die Welt verbessern,

fange jeder bei sich an,

denn der Mittelpunkt der grösern

Welt ist jeglichem sein ich.

Dieses ich wirft seine Strahlen,

einer inneren Sonne gleich,

durch des Lebens weites Reich.

Wie es selber ist, so malen

sich die Dinge klein und groß,

prächtig oder farbenlos!

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